Repartitionsteuern

Repartitionsteuern
Steuern, bei denen die Steuersätze im Hinblick auf einen vorweg festgelegten Gesamtertrag festgesetzt werden, der entsprechend der jeweiligen Zahl der Steuerpflichtigen umgelegt wird ( Repartitionsprinzip). Heute ungebräuchlich und durch  Quotitätsteuern ersetzt.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Repartitionsprinzip — Prinzip zur Gestaltung von Steuer (⇡ Repartitionsteuern) bzw. Subventionstarifen, bei dem am Anfang die Beschlussfassung über den erwünschten Umfang der Gesamtsteuerschuld (des gesamten Subventionsbetrages) steht. Danach erfolgt durch eine… …   Lexikon der Economics

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