- Repartitionsteuern
- Steuern, bei denen die Steuersätze im Hinblick auf einen vorweg festgelegten Gesamtertrag festgesetzt werden, der entsprechend der jeweiligen Zahl der Steuerpflichtigen umgelegt wird (⇡ Repartitionsprinzip). Heute ungebräuchlich und durch ⇡ Quotitätsteuern ersetzt.
Lexikon der Economics. 2013.